Schadstoffe

Wann ist eine Schadstoffsanierung notwendig?

Innenraum im Rohbau während der Sanierung

Gerade in älteren Gebäuden in Stuttgart und der Region schlummern oft Schadstoffe, die bei Abbruch, Rückbau oder Sanierung freigesetzt werden können. Eine fachgerechte Schadstoffsanierung schützt Gesundheit und Umwelt – und ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Aber wann genau ist sie nötig?

Diese Schadstoffe sind am häufigsten

  • Asbest: Bis 1993 in Deutschland verbaut – in Dachplatten, Bodenbelägen, Kleber, Putzen und Brandschutz. Asbestfasern sind krebserregend. Sanierung nur nach TRGS 519.
  • Künstliche Mineralfasern (KMF): Alte Mineralwolle-Dämmungen vor 2000 können lungengängige Fasern freisetzen. Sanierung nach TRGS 521.
  • PCB: In Fugendichtungen, Anstrichen und Deckenplatten älterer Gebäude.
  • PAK: Etwa in Teer-haltigen Klebern und Bodenbelägen (Stichwort „Schwarzer Kleber").
  • Schimmel und Holzschutzmittel: Können ebenfalls eine fachgerechte Behandlung erfordern.

Typische Auslöser für eine Sanierung

Eine Schadstoffsanierung wird besonders dann relevant, wenn:

  • ein Gebäude vor 1995 errichtet oder saniert wurde,
  • ein Abbruch, Rückbau oder größerer Umbau ansteht,
  • bei Arbeiten verdächtige Materialien auftauchen,
  • oder ein Schadstoffverdacht durch ein Gutachten bestätigt wird.

Wichtig: Bereits vor Abbruch- oder Umbaumaßnahmen sollte geprüft werden, ob Schadstoffe vorhanden sind. Werden sie ignoriert, drohen Gesundheitsgefahren, Bauverzug und rechtliche Konsequenzen.

So gehen wir vor

Am Anfang steht die Erkundung: Begehung, Probenahme und – falls nötig – ein Schadstoffkataster. Auf dieser Basis planen wir die Sanierung nach den geltenden Technischen Regeln für Gefahrstoffe, führen sie mit Schutzkonzept durch und dokumentieren alles lückenlos. So ist die Baustelle sicher und der Nachweis für Behörden und Folgegewerke vorhanden.

Schadstoffverdacht in Ihrem Gebäude?

Wir klären den Sachverhalt und sanieren fachgerecht nach Vorschrift. Sprechen Sie uns an.

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